Bewerbungssemester statt Wartesemester

24.02.2015

Der Staatsvertrag zwischen Kultusministerkonferenz (KMK) und der Stiftung für Hochschulzulassung soll geändert werden.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) plant augenscheinlich eine Änderung des Staatsvertrags mit der Stiftung für Hochschulzulassung und im Rahmen dessen u.a. eine Umstellung von Warte- auf Bewerbungssemester, wie Teilnehmer/-innen aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auf der ´´´GIBeT-Tagung im September 2014 in Hannover mitteilten. Der Vorstand sowie der Erweiterte Vorstand erachteten es als wichtig, dass die ´´´GIBeT zu diesem Thema Stellung bezieht. Daher hat der Vorstand im Anschluss an die Tagung Kontakt zur KMK aufgenommen, um die entsprechende Vorlage zur Änderung des Staatsvertrags anzufordern, um anschließend entsprechend Stellung beziehen zu können.

Was ist geplant?

Leider ist die KMK dieser Bitte der ´´´GIBeT nicht nachgekommen und hat unter Hinweis das laufende Verfahren keine Vorlagen zur geplanten Änderung des Staatsvertrags zur Verfügung gestellt, der ´´´GIBeT aber die Möglichkeit eingeräumt, bedenkenswerte Punkte für den Entscheidungsprozess anzumerken. Dies hat der Vorstand unternommen und folgende Fragen für die Neuregelung benannt:

  1. Gilt als Bewerbungssemester a) allein eine Bewerbung für das konkrete Fach im Zentralen Verfahren oder können b) auch andere Bewerbungen an Hochschulen als Bewerbungssemester geltend gemacht werden?
  2. Falls b) zutrifft: Wie erfolgt eine valide Dokumentation einer Bewerbung, insbesondere angesichts in der Vergangenheit bereits absolvierter Bewerbungssemester ggf. für verschiedene Studiengänge?
  3. Falls a) zutrifft: Wie werden Gründe für die Änderung bzw. Entwicklung der Interessen des Studienbewerbers angemessen gewürdigt? Und welche Rolle kommt ggf. den Hochschulen dabei zu?
  4. Wie wird die Berücksichtigung des Vertrauensschutzes für Altabiturienten gestaltet?
  5. Zielt die Umstellung auf die Verbesserung der Bewerbersituation und wodurch wird diese dann im Vergleich zur derzeitigen Regelung erreicht, oder basiert dies auf Vermutungen über zukünftiges Bewerberhalten?
  6. Betrifft die Umstellung nur die Fächer des Zentralen Verfahrens, oder ist eine weitere Ausdehnung auf die hochschuleigenen Verfahren mitgedacht?