FAQ

Kann ich mir GIBeT-Tagungen als Module anrechnen lassen?

GIBeT-Herbsttagungen sind das zentrale Fachforum für Diskussion und Austausch der Studienberaterinnen und -berater in Deutschland und sind somit der Ort, an dem die aktuellen Entwicklungen in der Hochschullandschaft deutlich werden. GIBeT-Herbsttagungen können daher als Modul angerechnet werden und sind in der Regel dem Modul A3 und A4 zugeordnet. Darüber hinaus können Tagungen einen thematischen Schwerpunkt haben, der auch zu einem anderen Fortbildungsmodul passt. Künftige Einladungen zu Herbsttagungen und die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen enthalten i.d.R. einen Hinweis auf die Modulzuordnung.

Einzelne Tagungsworkshops haben i.d.R. nicht den zeitlichen Umfang, um ein Modul vollwertig zu erfüllen. Workshops mit Supervisions-Charakter können allerdings anteilig für den Modulbereich F angerechnet werden. Darüber hinaus können Workshopanbieter einen Workshop als Teil oder Abschluss einer Blended-Learning-Fortbildung gestalten, für die zuvor bei der Fortbildungskommission eine Zuordnung beantragt werden kann.

GIBeT-Arbeitskreistagungen finden jeweils im Frühjahr statt und bieten den Arbeitskreisen und -gruppen der GIBeT zeitlichen Raum um kontinuierlich und intensiv an Fachthemen zu arbeiten. In der Regel hat diese Zusammenarbeit keinen Fortbildungscharakter. In begründeten Ausnahmen kann die Mitarbeit in Arbeitskreisen als Fortbildungsäquivalent angerechnet werden. GIBeT-Arbeitskreistagungen können darüber hinaus auch als Rahmen für Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des Curriculums genutzt werden. Eine entsprechende Zuordnung kann von der GIBeT-Fortbildungskommission im Vorfeld vorgenommen und dann in der Tagungseinladung bekannt gemacht werden.

Können mir KollegInnen Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungen ausstellen?

Wenn keine reguläre Teilnahmebescheinigung mehr beschafft werden kann, akzeptiert die Fortbildungskommission Teilnahmebescheinigungen die durch mindestens zwei Kollegen durch Unterschrift bestätigt werden.

Wie funktioniert die Suche?

Die Suchfunktion ist in jedem der vier Profilbereiche zu finden. Sie funktioniert nur für den Profilbereich in dem Sie sich gerade befinden. Es ist zunächst eine Freitextsuche möglich. Die erweiterte Suche ermöglicht Ihnen darüber hinaus eine Filterung nach Bundesland, nach Anbietern und nach Profilen. Dabei müssen Sie im unteren Bereich markieren, ob Sie in den aktuellen oder archivierten Veranstaltungen suchen.

Kann sich eine Beratungseinrichtung bei der Datenbank anmelden, damit alle dort Beschäftigten die Fortbildungsangebote einsehen können?

Es ist eine personalisierte Anmeldung bei der Datenbank erforderlich, weil hierüber auch das Prüfungsverfahren organisiert wird. Gesamte Einrichtungen können sich daher nicht registrieren. Da die Anmeldung zu den einzelnen Fortbildungsveranstaltungen außerhalb der Datenbank stattfindet, ist eine Fortbildungsanmeldung und -teilnahme auch ohne eine Registration möglich.

Ist die Zertifizierung einer Beratungseinrichtung möglich?

Zertifikate können derzeit nur an Einzelpersonen vergeben werden. Gesamte Beratungseinrichtungen können nicht zertifiziert werden. Beratungseinrichtungen können aber darauf hinweisen, wenn dort Beschäftigte zertifiziert sind.

Wie reiche ich meine Unterlagen bei der Fortbildungskommission ein?

Wenn Sie ihren Antrag auf Prüfungseröffnung bei der Geschäftsstelle stellen (Wege zum Zertifikat), reichen Sie dabei auch alle bis dahin vorliegenden Fortbildungsnachweise und Äquivalente in digitaler Form (möglichst PDF-Format) ein. Nachreichungen können Sie dann per Mail an die Fortbildungskommission oder direkt an ein Ihnen dann genanntes Kommissionsmitglied senden.

Bei technischen Schwierigkeiten und Fragen, melden Sie sich bitte per Mail an die Fortbildungskommission (fobiko@gibet.de).

Anerkennung beratungsrelevanter Qualifikation aus Berufserfahrung

Ihre Berufserfahrung kann Ihnen im begrenten Umfang unter bestimmten Voraussetzungen für Module aus den unterschiedlichen Profilen (Bildungsmanagement oder Bildungsberatung) und den dortigen Bereichen (A-F) angerechnet werden. Wichtig für diese Form der Anerkennung ist, dass Sie einen Nachweis über die Qualität,Professionalität und theoretische Reflektion Ihrer Berufserfahrung führen können. Dies kann beispielsweise durch den Nachweis selbst gehaltener Fortbildungen, Fachvorträge oder durch eigene Publikationen erfolgen.

Anerkennung von Studienleistungen

Insbesondere der Modulbereich B „Pädagogische und psychologische Theorien“ weist Schnittmengen zu entsprechenden Studiengängen auf. Entsprechende Studienleistungen können, wenn Nachweise eingereicht werden, anerkannt werden.

Berechnung der Dauer von Fortbildungsangeboten

Die Dauer der Fortbildungsveranstaltungen wird in Unterrichtseinheiten (UE) berechnet. Eine UE umfasst 45 Min.
Werden von akkreditierten Fortbildungsanbietern Veranstaltungen für die GIBeT-Fortbildungsdatenbank gemeldet, wird deren Dauer anhand der genannten Zeiten für Beginn und Ende berechnet. Diese Dauer wird dann in UE umgerechnet.

Diese Berechnung schafft einen Standard über alle Angebote hinweg, sorgt für Vergleichbarkeit von Angeboten und ist für die Eingabe von Veranstaltungen in die GIBeT-Fortbildungsdatenbank durch verschiedene Administratoren unabdingbar.